An folgenden Beispielgrundstücken zeigen wir Ihnen, wie durch die gesplittete Abwassergebühr eine größere Abgabengerechtigkeit durchgesetzt wird.
Nach der bisherigen Gebührenberechnung fallen für das „Waldhotel“ im Vergleich zum „Kaufmarkt“ deutlich höhere Abwassergebühren an, obwohl die Gesamtmenge an eingeleitetem Niederschlagswasser auf Grund der kleineren versiegelten Fläche niedriger ist. Dagegen wird beim gleichgroßen Grundstück „Kaufmarkt“ weniger Frischwasser bezogen, aber eine größere Menge Niederschlagswasser über das vollständig versiegelte Grundstück eingeleitet.
Während bei der bisherigen Gebührensystematik die Menge des Niederschlagswassers für die Höhe der Abwassergebühr unberücksichtigt geblieben ist, werden mit Einführung der gesplitteten Abwassergebühr beide Abwasserarten (Schmutz- und Niederschlagswasser) verursachungsgerecht berechnet und somit die Gebührengerechtigkeit erhöht.
Die Gebührensätze entsprechen dem Stand 01.01.2011
WALDHOTEL | KAUFMARKT |
bisher | |
Grundstück: 7.000 m² Befestigte Fläche: 3000 m² Park/Garten: 4000 m² Wasserverbrauch: 10.000 m³ Gebühr: 2,57 Euro/m³ | Grundstück: 7.000 m² Befestigte Fläche: 7000 m² Park/Garten: 0 m² Wasserverbrauch: 1.000 m³ Gebühr: 2,57 Euro/m³ |
Abwassergebühren: 25.700 Euro | Abwassergebühr: 2.570 Euro |
ab 01.01.2011 | |
Grundstück: 7.000 m² Befestigte Fläche: 3.000 m² davon: 60% Dachfläche x (0,9) = 1620 und 40% Pflaster x (0,50) = 600 Park/Garten: 4000 m² Wasserverbrauch: 10.000 m³ | Grundstück: 7.000 m² |
Schmutzwassergebühr:
| Schmutzwassergebühr: 2,19 Euro/m³ = 2.190 Euro |
Berechnete Fläche: 2.220 m² | Berechnete Fläche: 5.670 m² |
Niederschlagswassergebühr: 0,25 Euro/m² = 555 Euro | Niederschlagswassergebühr: 0,25 Euro/m² = 1.417.50 Euro |
Summe: 22.455,00 Euro | Summe: 3.607,50 Euro |