An folgenden Beispielgrundstücken zeigen wir Ihnen, wie durch die gesplittete Abwassergebühr eine größere Abgabengerechtigkeit durchgesetzt wird.

Nach der bisherigen Gebührenberechnung fallen für das „Waldhotel“ im Vergleich zum „Kaufmarkt“ deutlich höhere Abwassergebühren an, obwohl die Gesamtmenge an eingeleitetem Niederschlagswasser auf Grund der kleineren versiegelten Fläche niedriger ist. Dagegen wird beim gleichgroßen Grundstück „Kaufmarkt“ weniger Frischwasser bezogen, aber eine größere Menge Niederschlagswasser über das vollständig versiegelte Grundstück eingeleitet.

Während bei der bisherigen Gebührensystematik die Menge des Niederschlagswassers für die Höhe der Abwassergebühr unberücksichtigt geblieben ist, werden mit Einführung der gesplitteten Abwassergebühr beide Abwasserarten (Schmutz- und Niederschlagswasser) verursachungsgerecht berechnet und somit die Gebührengerechtigkeit erhöht.

Die Gebührensätze entsprechen dem Stand 01.01.2011

WALDHOTEL KAUFMARKT
bisher
Grundstück: 7.000 m²
Befestigte Fläche: 3000 m²
Park/Garten: 4000 m²
Wasserverbrauch: 10.000 m³
Gebühr: 2,57 Euro/m³
Grundstück: 7.000 m²
Befestigte Fläche: 7000 m²
Park/Garten: 0 m²
Wasserverbrauch: 1.000 m³
Gebühr: 2,57 Euro/m³
Abwassergebühren: 25.700 Euro

Abwassergebühr:

      2.570 Euro

ab 01.01.2011
Grundstück:          7.000 m²
Befestigte Fläche: 3.000 m²
davon: 60% Dachfläche x (0,9) = 1620
und 40% Pflaster x (0,50) = 600
Park/Garten: 4000 m²
Wasserverbrauch: 10.000 m³

Grundstück:          7.000 m²
Befestigte Fläche: 7.000 m²
davon: 35% Dachfläche x (0,9) = 2205
und 55% Asphalt x (0,9) = 3465
Park/Garten: 0 m²
Wasserverbrauch:   1.000 m³

Schmutzwassergebühr:
2,19 Euro/m³ = 21.900 Euro

 

 

Schmutzwassergebühr:
2,19 Euro/m³ =   2.190 Euro
Berechnete Fläche: 2.220 m² Berechnete Fläche: 5.670 m²
Niederschlagswassergebühr:
0,25 Euro/m² =     555 Euro
Niederschlagswassergebühr:
0,25 Euro/m² = 1.417.50 Euro
Summe:     22.455,00 Euro Summe:         3.607,50 Euro