Bisher:

Abwassergebühr:
Die Abwassergebühr differenziert zwischen Voll- Teil- und Direkteinleiter.

Maßstab für die Berechnung der Abwassergebühr ist die Menge an verbrauchtem Trinkwasser.

Mit der Einführung gesplitteter Abwassergebühren:

a) Schmutzwassergebühr:
Die Schmutzwassergebühr differenziert wie bisher nach Voll- Teil- und Direkteinleiter.
Maßstab für die Berechnung der Schmutzwassergebühr ist die Menge an verbrauchtem Trinkwasser.

b) Niederschlagswassergebühr:
Die Niederschlagswassergebühr wird nach Größe der angeschlossenen versiegelten Fläche berechnet.

Die Niederschlagswassergebühr ist keine „zusätzliche“ Gebühr. Sie ergibt sich aus einem geänderten Verteilungsmaßstab.