Bisher:
Abwassergebühr:
Die Abwassergebühr differenziert zwischen Voll- Teil- und Direkteinleiter.
Maßstab für die Berechnung der Abwassergebühr ist die Menge an verbrauchtem Trinkwasser.
Mit der Einführung gesplitteter Abwassergebühren:
a) Schmutzwassergebühr:
Die Schmutzwassergebühr differenziert wie bisher nach Voll- Teil- und Direkteinleiter.
Maßstab für die Berechnung der Schmutzwassergebühr ist die Menge an verbrauchtem Trinkwasser.
b) Niederschlagswassergebühr:
Die Niederschlagswassergebühr wird nach Größe der angeschlossenen versiegelten Fläche berechnet.
Die Niederschlagswassergebühr ist keine „zusätzliche“ Gebühr. Sie ergibt sich aus einem geänderten Verteilungsmaßstab.