Darstellung der Ausgangssituation

Die bisherige Kalkulation der Abwassergebühr wurde nach der verbrauchten Menge an Frischwasser ermittelt. Es handelte sich dabei um einen so genannten Wahrscheinlichkeitsmaßstab, nach dem die Menge des anfallenden Abwassers dem Verhältnis der entnommenen Frischwassermenge entspricht. Die eingeleitete Menge an Niederschlagswasser fand in der bisherigen Regelung keine Berücksichtigung.

Abwasserarten

Schmutzwasser (häusliches und gewerbliches Abwasser aus Küchen, Waschküchen, Waschräumen, Baderäumen, Aborträumen und ähnlich genutzten Räumen) steht grundsätzlich im direkten Zusammenhang zum Frischwasserverbrauch.

Niederschlagswasser (entsteht in Form von Regen, Schnee und Hagel) aus Dachrinnen, Hofeinläufen und Straßeneinläufen) entsteht dort, wo Niederschläge nicht versickern, sondern in die Kanalisation abgeleitet werden.

Information

Volleinleiter:
Es besteht ein direkter Anschluss an eine öffentliche Kanalisation und an eine zentrale Kläranlage.

Teileinleiter:
Die Überläufe der Kleinkläranlage fließen in einen Teilortskanal ohne nachgeschaltete zentrale Kläranlage. Der in der Kleinkläranlage zurückgehaltene Fäkalschlamm wird i. d. R. einmal jährlich abgefahren (sog. „Rollender Kanal“) und in einer zentralen Kläranlage weiterbehandelt.

Direkteinleiter:
Die Überläufe der Kleinkläranlage fließen direkt in einen Vorfluter (Fluss, Bach, Wassergraben, Teich), die Fäkalschlammabfuhr erfolgt wie bei den Teileinleitern.