Wer darf Arbeiten an Trinkwasser-Hausinstallationen durchführen?

Gemäß §§ 9 und 10 der Wasserbenutzungssatzung des WAVI und in Anlehnung an die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) dürfen Trinkwasserinstallationen nur von Installationsunternehmen errichtet oder verändert werden, die in ein Installateurverzeichnis eines Wasserversorgungsunternehmens eingetragen sind.

In Installateurverzeichnisse von Wasserversorgungsunternehmen werden Sanitärfirmen aufgenommen, die nachgewiesen haben, dass die erforderlichen Fachkenntnisse für die Herstellung von Trinkwasserinstallationen erworben wurden. Dazu gehört auch das Wissen, welche Materialien und Geräte in der Trinkwasserinstallation eingesetzt werden dürfen.

Unsachgemäß ausgeführte Installationen können zu erheblichen hygienischen Problemen oder technischen Schäden führen. Zudem kann bzw. muss der Wasserversorger die Trinkwasserversorgung für das betreffende Gebäude einzustellen, wenn festgestellt wird, dass störende Rückwirkungen auf die öffentlichen Trinkwassereinrichtungen oder auf andere Abnehmer nicht ausgeschlossen sind.

Dies zu vermeiden liegt in unserem und sicher auch in Ihrem Insteresse.

Das aktuelle Installateurverzeichnis des WAVI finden Sie unter der Rubrik Kundenservice.

Wasserfilter in der Trinkwasser-Hausinstallation

Infolge von Spülungen oder Reparaturen an Trinkwasserversorgungsleitungen können sich aus den Leitungen Feststoffpartikel wie z.B. Rostteilchen lösen und in die Hausinstallation gespült werden. Dies ist auch mit größter Sorgfalt nicht ganz vermeidbar.

Derartige Partikel sind nicht gesundheitsschädlich, können aber Korrosionsschäden in Form von Mulden- und Lochfraß in den Rohrleitungen bewirken, im Laufe der Zeit Brauseköpfe und Luftsprudler verstopfen oder die Funktion von Armaturen und Geräten beeinträchtigen.

Aus diesem Grund schreibt die DIN 1988-200 vor, dass in jeder Hausinstallation unmittelbar hinter der Wasserzähleranlage ein mechanischer Filter zu installieren ist.

Es dürfen nur Geräte eingebaut werden, die den anerkannten Regeln der Technik entsprechen und das DVGW –Prüfzeichen aufweisen. Der Einbau muss durch einen zugelassenen Installateur ausgeführt werden. In unserem Installateurverzeichnis www.wavi-ilmenau.de/kundenservice/installateurverzeichnis finden Sie die in unserem Versorgungsgebiet zugelassenen Unternehmen.

Bei den Hauswasserfiltern wird zwischen Filter mit austauschbaren Filtereinsätzen (nicht rückspülbare Filter) und rückspülbaren Filter (manuell bzw. automatisch) unterschieden. Um nachteilige Auswirkungen wie Druckverlust, Wassermangel oder Verkeimung zu vermeiden, sind die Filter unbedingt regelmäßig zu spülen und zu warten. Rückspülbare Filter sind spätestens nach 2 Monaten rückzuspülen. Bei nicht rückspülbaren Filtern ist spätestens nach 6 Monaten der Filtereinsatz auszutauschen. Dabei ist die Wartungsanleitung des jeweiligen Herstellers unbedingt zu beachten.

Bei vernachlässigten Filtern kann es zu Druckverlust und Wassermangel in der Hausinstallation kommen. Besonders prekär ist die mögliche massive Aufkeimung im Filter durch unterlassene Wartung. Begünstigt durch warme Raumluft und /oder Lichteinfall kann der Filter zur gesundheitlichen Gefahr für die Hausbewohner werden.

Der WAVI liefert seinen Kunden Trinkwasser in sehr guter Qualität. Tragen Sie durch den fachgerechten Umgang mit Ihrem Wasserfilter dazu bei, dass diese Qualität erhalten bleibt.